Voraussetzungen & Finanzierung
Die Kriterien für eine Aufnahme im stationären Hospiz sind im § 39a Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) geregelt:
- unheilbare Erkrankung in weit fortgeschrittenem Stadium
- begrenzte Lebenserwartung von wenigen Wochen und Monaten
- Notwendigkeit einer palliativ-medizinischen und pflegerischen Versorgung
- Bestätigung der Notwendigkeit einer stationären Hospizversorgung durch den Hausarzt
Auch eine vorübergehende Aufnahme ist möglich – wenn beispielsweise eine pflegende Familie Entlastung benötigt oder für eine Entlassung aus dem Krankenhaus nach Hause, die Wohnung erst vorbereitet werden soll. Entscheidend für die Finanzierung durch Kranken- und Pflegekasse ist die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen. Da diese manchmal nicht eindeutig sind, rufen Sie uns bitte an, wir werden Ihnen entsprechende Möglichkeiten aufzeigen.
Finanzierung
Die Aufnahme in unser Hospiz erfolgt für die Betroffenen ohne verpflichtende finanzielle Belastung. Der tagesbezogene Pflegesatz wird mit den Kostenträgern (Krankenkassen) jährlich neu vereinbart. Davon übernehmen die Kranken- und Pflegekassen 95 Prozent. Die übrigen 5 Prozent der Kosten muss jedes Hospiz gesetzlich durch Spenden und ehrenamtliches Engagement aufbringen.