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Nachlassspenden

Gestalten Sie die Zukunft unseres Hospizes über den Tod hinaus

Danke, dass Sie darüber nachdenken die Hospizarbeit zu unterstützen. Schon mit kleinen Zuwendungen können Sie Großes bewirken und dazu beitragen, dass unser Anhalt-Hospiz Zerbst auch in Zukunft für seine Gäste und deren Angehörige da sein kann. Mit Ihrem Vermächtnis hinterlassen Sie nicht nur eine bleibende Erinnerung und Spuren in der Welt, sondern Sie schenken unseren Hospizgästen und deren Angehörigen auch Hoffnung und Geborgenheit in einer Zeit, die für diese von Unsicherheit und Angst geprägt ist.

Wir sind sehr dankbar für jede Spende, denn sie hilft uns, unseren Arbeitsort und Arbeitsplatz zu sichern. Und sie ermöglicht es uns, unsere Arbeit fortzusetzen und noch mehr Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten. Was viele nicht wissen: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht alle Kosten für ein Hospiz, sondern nur 95 %. Jedes Jahr muss das Anhalt-Hospiz Zerbst die verbleibenden 5 % durch Spenden selbst aufbringen.  

Wir sind daher sehr dankbar, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, uns über Ihren Tod hinaus finanziell zu unterstützen.

Welche wichtigen Punkte es dabei zu beachten gilt, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns gern jederzeit kontaktieren.

Franziska Frensel Mitarbeiterin Fundraising

Mobil 0176 625 820 75 franziska.frensel@ediacon.de

Nachlassspende - alles Wichtige auf einem Blick

Was genau können Sie unserem Anhalt-Hospiz Zerbst vermachen?

Sie können unserem Anhalt-Hospiz Zerbst einen bestimmten und von Ihnen festgelegten Geldbetrag hinterlassen. Egal ob 5 € oder 100 € – wir sind für jeden Betrag dankbar. Auch Antiquitäten oder Schmuckstücke können Sie unserem Anhalt-Hospiz Zerbst vermachen. Für Wertpapiere oder Immobilien gilt dies ebenso.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie unserem Anhalt-Hospiz Zerbst etwas vermachen wollen?

Es ist unbedingt erforderlich, etwaige Zuwendung, die Sie unserem Anhalt-Hospiz Zerbst über Ihren Tod hinaus zukommen lassen möchten, in Ihrem Testament festzuhalten.

Nur mit einem Testament können Sie ganz nach Ihren eigenen Wünschen bestimmen, wem Sie etwas hinterlassen möchten. Die von Ihnen eingesetzten Erben sind dann gesetzlich verpflichtet, dieses Vermächtnis zu erfüllen. Wenn es keine Angehörigen gibt, erbt ohne Testament automatisch der Staat.

Was müssen Sie beim Schreiben Ihres Testamentes beachten?

Das Testament kann eigenhändig geschrieben (privatschriftliches Testament) oder von einem Notar aufgesetzt werden (öffentliches Testament). Das Testament muss mit Ort und Datum versehen und eigenhändig mit vollem Vor- und Zunamen unterschrieben werden.

Sollte das Testament, mit einem Computer oder einer Schreibmaschine geschrieben worden sein, sowie nicht von Ihnen unterschrieben, ist dieses Testament ungültig.

Was müssen Sie konkret im Testament festschreiben, damit eine Zuwendung an unser Anhalt-Hospiz Zerbst erfolgreich ist?

Wenn Sie unserem Anhalt-Hospiz Zerbst etwas vermachen wollen, nutzen Sie gern folgenden Beispieltext:  

Vermächtnis:

Ergänzend zu meinem Testament verfüge ich, im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, dass die Anhaltische Hospiz- und Palliativgesellschaft gGmbH (Kühnauer Straße 40, 06846 Dessau-Roßlau) nach meinem Tod xy € oder bspw. Sachwerte wie Antiquitäten, Schmuck, Wertpapiere oder Immobilien (->hier dann die genaue Auflistung, um welche es sich konkret handelt) erhalten soll.

Dieses Vermächtnis ist aus meinem Erbe der Anhaltischen Hospiz- und Palliativgesellschaft gGmbH zu übertragen.

Ort, Datum, Unterschrift

 

Kontoverbindung: 

Spendenkonto Anhaltische Hospiz- und Palliativgesellschaft gGmbH

Bank für Sozialwirtschaft Magdeburg
IBAN: DE47 3702 0500 0001 4894 00

BIC: BFSWDE33XXX

Verwendungszweck: Vermächtnis (Name des Testamentsverfassers) 

Wo sollten Sie Ihr Testament am besten aufbewahren?

Das Amtsgericht ist die sicherste Aufbewahrungsmöglichkeit für Ihr Testament. Gegen eine geringe Gebühr ist hier die „besondere amtliche Verwahrung“ möglich.

Selbstverständlich können Sie Ihr Testament aber zu Hause an einem sicheren Ort aufzubewahren. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihr Testament nicht in einem Bankschließfach, Safe oder an einem anderen „geheimen Ort“ aufzubewahren. Hier kann es möglicherweise nicht gefunden werden, wenn den Erben die Zugangsdaten zum Öffnen nicht bekannt sind.

Nach dem Tod des Erblassers ist jeder, der das Testament findet, verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben.

Was ist besser – unserem Anhalt-Hospiz Zerbst etwas vermachen oder vererben?

Die Begriffe "Vermächtnis" und "Erbe" werden umgangssprachlich oft synonym verwendet. Dies ist jedoch rechtlich falsch.

Erbe:

Wenn Sie unser Hospiz im Testament als „Erben“ benennen, bestimmen Sie dieses zu Ihrem sogenannten „Rechtsnachfolger“. Das bedeutet, dass unser Hospiz nach Ihrem Tod für alle Ihre Rechte aber auch alle Pflichten bzw. Verpflichtungen verantwortlich ist. Somit gehen alle Vermögenswerte aber auch alle Verbindlichkeiten (bspw. Schulden) auf unser Hospiz über. Da mit einem Erbe oftmals auch Rechtsstreitigkeiten (bspw. durch Schulden) und viele administrative Aufgaben verbunden sind, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns nicht als Erben einsetzen, sondern in Ihrem Testament mit einem Vermächtnis bedenken.

Vermächtnis:

Wenn Sie unserem Anhalt-Hospiz Zerbst etwas vermachen, erfolgt die Übertragung einzelner Vermögenswerte an unser Hospiz. Diese „einzelnen Vermögenswerte“ können festgelegte Geldbeträge, ein Kunstgegenstand, ein Schmuckstück oder eine Immobilie sein. Unser Anhalt-Hospiz Zerbst wird als Vermächtnisnehmer nicht Erbe, sondern erlangt lediglich einen Anspruch gegen den oder die Erben auf Herausgabe oder Übertragung des ihm vom Erblasser vermachten Gegenstandes oder Vermögenswertes.

Den genauen Wortlaut, um unserem Anhalt-Hospiz Zerbst etwas zu vermachen, finden Sie unter dem Punkt: Was müssen Sie konkret im Testamentes festschreiben, damit eine Zuwendung an unser Anhalt-Hospiz Zerbst erfolgreich ist?

Sie möchten Spenden sammeln für unser Anhalt-Hospiz Zerbst statt Blumenschmuck am Grab?

Wer keinen Blumenschmuck am Grab wünscht, kann stattdessen verfügen, dass eine Spende an unser Anhalt-Hospiz Zerbst erfolgen soll.   

Der nachfolgende Textvorschlag ist im Gegensatz zu einem Testament auch in maschinenschriftlicher Form gültig. Sie müssen ihn nur ausdrucken und mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Wir empfehlen Ihnen, den Text zusammen mit Ihren Unterlagen wie Testament, Patientenverfügung oder anderen persönlichen Dokumenten aufzubewahren. So können die Erben die Trauergäste darauf hinweisen, wenn Sie das wünschen. Gerne stellt unser Anhalt-Hospiz Zerbst den Spendenden auf Wunsch eine Spendenbescheinigung aus. Auch eine Spenderliste kann auf Anfrage an die Angehörigen ausgehändigt werden.  

Beispieltext:

Vermächtnis anlässlich meiner Bestattung
Anlässlich meiner Bestattung bitte ich diejenigen, die mir am Grab eine Kranz- oder Blumenspende zugedacht haben, darauf zu verzichten. Es ist in meinem Sinn, wenn zu meinem Andenken eine Spende an die Anhaltische Hospiz- und Palliativgesellschaft gGmbH überwiesen wird.

Kontoverbindung: 

Spendenkonto Anhaltische Hospiz- und Palliativgesellschaft gGmbH

Bank für Sozialwirtschaft Magdeburg
IBAN: DE47 3702 0500 0001 4894 00  

BIC: BFSWDE33XXX  

Verwendungszweck: Vermächtnis (Name des Verfassers)  

Broschüre Erben und Vererben

Die Broschüre „Erben und Vererben“, die vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben wurde, bietet weitere Informationen.

Broschüre Erben und Vererben

So können Sie unser Anhalt-Hospiz Zerbst noch weiter unterstützen:

Neben Geldspenden freuen wir uns auch immer über Ihr ehrenamtliches Engagement bspw. durch Mitarbeit im Förderkreis oder im ehrenamtlichen Hospizdienst.