Fragen und Antworten
Wir haben auf dieser Seite versucht, die häufig gestellten Fragen für Sie zu beantworten. Sollten Sie an weiteren Informationen interessiert sein, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Das Wort Hospiz kommt aus dem Latein und heißt übersetzt Herberge. Noch heute kommt es vor, dass Menschen in einem stationären Hospiz anrufen und ein Zimmer für einige Nächte buchen wollen. Es ist noch nicht überall bekannt, dass ein Hospiz in Deutschland ein Ort für schwerstkranke und sterbende Menschen ist, die nur noch eine begrenzte Lebenszeit von wenigen Wochen oder Monaten haben.
Bereits im Mittelalter waren Hospize an Bergen, Klöstern und Pilgerstrassen angesiedelt, um Reisende, Kranke und Hilfsbedürftige aufzunehmen. Diese fanden hier Pflege und Fürsorge. Der Begriff Hospiz steht heute für einen gesellschaftlichen Grundgedanken des menschlichen Miteinanders. Es ist ein Konzept und eine Haltung schwerstkranken und sterbenden Menschen gegenüber. Ein stationäres Hospiz ist ein besonderer Ort, ein besonders gestaltetes Gebäude für Betroffene und ihre Zugehörigen, die auf Grund einer weit fortgeschrittenen, unheilbaren Krankheit zwar nicht mehr der Kranken- hausbehandlung bedürfen aber nur schwerlich oder gar nicht in häuslicher Umgebung – auch nicht mit Unterstützung eines Pflegedienstes und ambulanten Hospizdienstes – versorgt und begleitet werden können.
Die Medizin unterscheidet zwei Behandlungsmöglichkeiten: Die eine ist kurativ ausgerichtet und bedeutet, dass die Krankheit so behandelt werden kann, dass sie vollständig ausheilt und der Mensch wieder gesund wird. Ist eine Krankheit nicht heilbar, werden palliative Behandlungsmethoden eingesetzt. Das bedeutet, dass alle Therapien, auch Operationen und Chemotherapie, Medikamente und andere Maßnahmen dazu dienen, die Krankheit aufzuhalten, die Symptome zu beherrschen und eine bestmögliche Lebensqualität zu ermöglichen. Seit einigen Jahren gehört Palliativmedizin zum Bestandteil des Medizinstudiums und es gibt für qualifizierte Ärzte die Zusatzbezeichnung Palliativmediziner/in. Die 1994 gegründete Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat die Definition der Weltge- sundheitsorganisation (WHO) in ihre Satzung aufgenommen und die beschreibt Palliativversorgung so:
Palliative Care = Palliativversorgung und Palliativmedizin sind ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, welche mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen. Dies geschieht durch Vorbeugen und Lindern von Leiden durch frühzeitige Erkennung, sorgfältige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen Problemen körperlicher, psychologischer und spiritueller Art.
Diese umfangreiche Begleitung kann nur in einem Team gelingen. So sind ehrenamtliche Helfer mit Ärzten, Pflegenden, Physiotherapeuten und anderen Therapeuten und Helfern, darum bemüht, die Betroffenen und ihre Familien so umfangreich wie möglich zu begleiten und zu entlasten, um somit eine gute Lebensqualität in der Häuslichkeit oder einer stationären Einrichtung zu ermöglichen. Die palliative Versorgung und damit auch die Begleitung durch eine Hospizinitiative sollten nicht erst beginnen, wenn der Patient mit austherapiertem Status aus dem Krankenhaus entlassen wird, sondern bereits mit der Diagnosestellung. Darum arbeiten die ambulanten Hospizdienste eng mit den Krankenhäusern der jeweiligen Region zusammen.
Die meisten Menschen wollen in der eigenen Wohnung bleiben. Dennoch sterben über 70% aller Menschen im Krankenhaus. Damit es mehr Betroffenen ermöglicht werden kann, bis zuletzt zuhause zu bleiben, hat der Gesetzgeber 2007 die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für alle gesetzlich Versicherten im Sozialgesetzbuch V verankert. Spezialistenteams verschiedener Professionen, in denen auch die meisten ambulanten Hospizdienste vertreten sind, unterstützen den Hausarzt und den Pflegedienst durch besondere Kenntnisse aus Palliativmedizin und Palliativpflege. Die Inanspruchnahme wird von der Krankenkasse getragen und ist für die Betroffenen kostenfrei. Sie wird beispielsweise durch den Hausarzt, den Hospizdienst oder das Krankenhaus vermittelt.
Die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes kann jeder in Anspruch nehmen. Liegt eine Pflegestufe und damit eine durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bestätigte Pflegebedürftigkeit vor, dann zahlt die Pflegekasse der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse einen großen Teil der Kosten. Ein ambulanter Pflegedienst ist ein wirtschaftlicher Leistungserbringer, dessen Zeit und Pflegeleistungen bezahlt werden müssen. Diese Pflegeleistungen beinhalten Allgemeine Pflege: dazu gehören Grundpflege (waschen, duschen, Haarpflege u. a.), Mobilisation (Unterstützung beim Gehen, zu Bett bringen u. ä.), Ernährung und Ausscheidung. Ein weiterer Pflegeschwerpunkt ist die Behandlungspflege. Dazu gehören beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten und auch Infusionen oder das Versorgen von Wunden. Oft bieten ambulante Pflegdienste auch hauswirtschaftliche Leistungen an und haben einen Hausnotruf, sodass sie immer zu erreichen sind.
Ein ambulanter Hospizdienst versteht sich als Ergänzung bestehender Hilfen, wenn beispielsweise Sozialstationen, Hauspflege, Nachbarschaftshilfe oder andere Leistungserbringer bereits tätig sind. Ambulante Hospizdienste möchten den Familien und Freunden Unterstützung sein. Jeder Hospizdienst wird von einem ausgebildeten Ehrenamtlichen-Koordinator geleitet, der die Gruppe führt und engen Kontakt zu den Helfern, den Betroffen und Familien hält. Die ehrenamtlichen Helfer sind unentgeltlich tätig. Sie bieten ihre Unterstützung unabhängig von Überzeugungen und Religionszugehörigkeit an und können von Menschen aller Altersgruppen kostenfrei in Anspruch genommen. Die ehrenamtlichen Helfer möchten, soweit es die eigenen Kräfte zulassen, für schwerstkranke und sterbende Menschen gleichermaßen wie für ihre Angehörigen und für Trauernde Zeit haben und über bestehende Sorgen, Ängste und Nöte sprechen können. Sie sind da wenn sie gebraucht werden und bleiben auf Wunsch auch bei jenen, gerade wenn es den Kranken oder der Familie nicht gut geht.
Die Organisationsformen und die Angebote in der ambulanten Hospizarbeit sind sehr vielfältig. Neben den Ambulanten Hospizdiensten (AHD) und Hospizinitiativen gibt es Ambulante Hospiz- und Palliativberatungsdienste (AHPB) und auch spezielle Ambulante Kinderhospizdienste. Bei den Ambulanten Hospizdiensten und Hospizinitiativen werden oftmals neben Begleitungen der Betroffenen und der Familien auch Beratungsleistungen angeboten. Das können psychosoziale Unterstützung, Beratung in sozialen Fragen und sozialrechtliche Informationen. Immer mehr gefragt sind Informationen und Beratung zur Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. Ambulante Hospizdienste leisten keine Pflege. Die Ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienste sehen eine ausschließliche Beratungsfunktion vor. Es findet keine Begleitung in der Häuslichkeit statt. Die Beratungen umfassen: psychosoziale Beratung, Palliativpflegerische und palliativmedizinische Beratung in Abstimmung mit behandelnden Ärzten und Pflegediensten, sozialrechtliche Informationen und ebenfalls Informationen zur Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. Eine besondere Begleitung bieten Ambulante Kinderhospizdienste an. Sie stellen aufgrund der besonderen Belastungssituationen für die Familien besondere Anforderungen und begleiten kranke Kinder und ihre Familien ab Diagnosestellung bis zum Tod und in der Trauer. Eine wichtige Aufgabe ist die die Kooperation und Vernetzung mit externen Stellen z. B. ambulanten Kinderpflegediensten. Den ambulanten Kinderhospizdienst leitet meist eine hauptamtliche Fachkraft, unterstützt durch ehrenamtliche Helfer, die die Familien begleiten und beraten, regelmäßig besuchen, Fachdienste vermitteln, die kranken Kinder oder Geschwister beaufsichtigen und unterstützen im Abschieds- und Trauerprozess. Die hauptamtliche Fachkraft ist Anlaufstelle für betroffene Familien und begleitet die Ehrenamtlichen und koordiniert die Einsätze der ehrenamtlichen Mitarbeiter.
Ehrenamtliche Helfer – sie werden auch Begleiter genannt – haben keine Langeweile, sondern sie geben Zeit ab von ihrer eigenen Lebenszeit. Zeit für Betroffene oder die Familien, die Freunde oder die Nachbarn – für alle, die Unterstützung und Begleitung brauchen bei der Krankheitsbewältigung, bei der Organisation von ganz alltäglichen Dingen und bei der Trauer. Mitunter erledigen ehrenamtliche Helfer kleinere Einkäufe, unternehmen gemeinsame Spaziergänge, sie lesen aus Zeitungen oder Büchern vor, führen Gespräche oder sind einfach nur da. Manchmal, wenn es gewünscht wird, dann betet man auch zusammen. Es tut gut, nicht allein zu sein, wenn einen Sorgen quälen. Oberstes Gebot ist, dass die Begleiter sich nach den Wünschen der Betroffenen und der Familien richten. Ehrenamtliche Helfer übernehmen nach den Bedürfnissen der Familie gern die Begleitung der Schwerkranken und Sterbenden. So können insbesondere pflegende Angehörige kleine Auszeiten nehmen und neue Kraft tanken. Aber auch den Familien und Freunden steht die ambulante Hospizgruppe für Gespräche und Austausch zur Verfügung. Die Arbeit der Ehrenamtlichen endet nicht mit dem Tod eines Menschen sondern richtet sich solange an die Zugehörigen, wie diese sie brauchen in Form von Beistand in der akuten Trauerphase und beim Abschied, aber auch in den nachfolgenden Wochen und Monaten der Verarbeitung und der Annahme der neuen Situation.
Jede Familie die von einer unheilbaren Erkrankung betroffen ist oder der kranke Mensch selbst, der mit den körperlichen, emotionalen, spirituellen und den sozialen Problemen einer solchen Situation zurecht kommen muss, kann zu jeder Zeit die Unterstützung einer ambulanten Hospizinitiative in den verschiedenen Organisationsformen in Anspruch nehmen. Diese sind nicht nur zu Hause sondern auch in Alten- und Pflegeheimen, auf Palliativstationen sowie im stationären Hospiz sind tätig. Wo sich die nächstgelegene ambulante oder auch stationäre Hospizinitiative befindet, können sie beim Hausarzt, über das Internet oder auch die Telefonauskunft erfragen.
Auch die regionalen Krankenhäuser und die Stadtverwaltungen können ihnen Informationen geben. Am besten rufen sie an und vereinbaren einen Gesprächstermin. Einige Hospizdienste bieten auch konkrete Sprechzeiten an. Lassen Sie sich persönlich, von dem ambulanten Hospizdienst in Ihrer Nähe, über die Möglichkeiten der Unterstützung und Begleitung informieren. Und informieren Sie sich bitte möglichst zeitig, wenn Sie beispielsweise Hilfen noch nicht wirklich dringend brauchen. Eine Begleitung beginnt mit der Beziehungs- aufnahme und dem Vertrauensaufbau. Nur wenn uns das gemeinsam gelingt, wird die Begleitung durch die ehrenamtlichen Helfer eine wirkliche Unterstützung und Entlastung für die Betroffenen und die Zugehörigen sein.
Die Inanspruchnahme der Angebote aller Ambulanten Hospiz- und Beratungsdienste ist für die Betroffenen und die Familien kostenfrei. Jede ambulante und stationäre Hospizinitiative ist jedoch auf Spenden angewiesen. Diese werden bei den ambulanten Hospizdiensten beispielsweise für die Erstattung von Fahrtkosten, für Informationsmaterialien, Telefonkosten und die Räumlichkeiten des Hospizdienstes benötigt. Die Begleitungen und Beratungen selbst erbringen die ehrenamtlichen Helfer unentgeltlich.
In Sachsen-Anhalt gibt es 6 stationäre Hospize: in Stendal, Magdeburg, Halle, Quedlinburg und in Dessau-Roßlau sowie Zerbst. Alle Hospize arbeiten nach den gleichen Grundsätzen und haben gleiche Anforderungen an die stationäre Versorgung und Begleitung. Ist es einem Betroffenen nicht mehr möglich, in der eigenen Wohnung zu bleiben – oder wünscht er das nicht – dann sieht der § 39a SGB V die Möglichkeit der stationären Hospizversorgung vor.
Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:
- Der Hausarzt oder der Arzt im Krankenhaus befürwortet eine Versorgung im stationären Hospiz, wenn eine Krankenhausbehandlung nicht notwendig oder sinnvoll ist, und stellt dafür einen Verordnungsschein aus. Dieser wird dann vom Hospizteam bei der Krankenkasse einreicht.
- Bei dem Betroffenen liegt eine unheilbare Erkrankung vor, die weit fortgeschritten ist und nur eine begrenzte Lebenszeit von wenigen Wochen und Monaten zulässt. Das können beispielsweise Endstadien einer bösartigen Tumorerkrankung, einer neurologischen Erkrankung, einer Erkrankung des Magen-Darm-Traktes oder des Herzkreislaufsystems sowie Aids im Vollstadium sein.
Da die Bettenzahl begrenzt ist, informieren Sie sich bitte möglichst frühzeitig, damit ein Platz zur Verfügung steht, wenn dieser dann benötigt wird. Weitere Details und eine Kontaktaufnahme ermöglichen ihnen der Sozialdienst im Krankenhaus, ihr Hausarzt oder die ambulanten Hospizdienste. Wenn sie nicht selbst einen Gesprächstermin vereinbaren, dann stellen diese meist den ersten Kontakt her.
Sehen sie sich das Hospiz ruhig vorher an und sprechen sie mit dem Hospizteam. Dann werden Sie merken, ob das die richtige Versorgungsform ist. Die meisten Hospize nehmen vor einer Aufnahme auch persönlich Kontakt mit dem Betroffenen auf um dessen Wünsche bei der Versorgung und Begleitung zu erfragen und die Pflegenden im Hospiz vorbereiten zu können.
Mit der Aufnahme wird ein Antrag auf stationäre Hospizversorgung erstellt. Das wird von einem Mitarbeiter des Hospizteams vorbereitet und bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht. Die Betroffenen und die Familie müssen keine organisatorischen oder behördlichen Vorbereitungen treffen. Die Krankenkasse schickt dann ggf. den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) ins Hospiz, um die Bedürftigkeit der Hospizversorgung zu bestätigen. Grundlage der stationären Hospizversorgung sind das Konzept der Hospizversorgung sowie die fachlichen Standards der Palliativmedizin und der Palliativpflege.
Wenn es um die Versorgung und Begleitung eines Familienangehörigen geht, dann ist zunächst der Wunsch des Betroffenen zu berücksichtigen. Es kommt nicht selten vor, dass die Kranken selbst in ein stationäres Hospiz möchten, um beispielsweise ihre Familie zu entlasten. Es gibt viele Gründe. Eine Aufnahme gegen den ausdrücklichen Willen eines Betroffenen wird kein Hospiz realisieren. Bei einer Versorgung in einem stationären Hospiz ist die Familie für den Betroffenen und das Hospizteam ein ganz wichtiger Partner. Die Familie gibt Beistand und Begleitung – sie ist da. Die Familie hat füreinander Zeit, die Ihnen beim Versorgungsstress in der Häuslichkeit sicher oft gefehlt hat. Noch zu erledigende Dinge können besprochen werden. Dabei steht Ihnen das Hospizteam gern beratend zur Seite. Durch die sich rasch ändernden Symptome der Erkrankung halten die Pflegenden ganz regelmäßig Kontakt zum Hausarzt oder Fachärzten und erledigen alle Kontakte mit den Krankenkassen. Einen Schwerstkranken und Sterbenden in einem Hospiz versorgen zu lassen, ist kein Versagen der Familie, denn sie brauchen alle Kräfte für die Begleitung. Jeder der hilft, braucht Erholungszeiten und manchmal auch Abstand, sonst führt Einsatz zur Überlastung und damit ist den Betroffenen nicht geholfen.
Jeder Betroffene, der die Voraussetzungen für eine Hospizversorgung erfüllt, hat einen gesetzlichen Anspruch darauf. Die Kranken- und Pflegekassen zahlen nach Antrag und Genehmigung der stationären Hospizversorgung 95% des vereinbarten Tagessatzes des Hospizes. Die verbleibenden 5% muss das Hospiz selbst über Spenden und ehrenamtliches Engagement aufbringen. Jeder, der diese Leistungen in Anspruch nimmt, sollte in der Familie besprechen, inwieweit er sich an dem notwendigen Spendenaufkommen beteiligen kann. Es ist den stationären Hospizen wichtig, jeden Betroffenen und die Familien gleichermaßen versorgen und begleiten zu können, unabhängig von deren finanziellen Möglichkeiten.
Die Trauerbegleitung gehört zu den wichtigsten Aufgaben der ambulanten Hospizdienste. Trauer beginnt oft nach dem Schock der Diagnosestellung und ist wesentlicher Teil der Krankheitsbewältigung. Viele ambulante Hospizdienste bieten verschiedene Möglichkeiten wie: Einzelgespräche, Gruppennachmittage und andere Bewältigungsstrategien an. Wenden sie sich vertrauensvoll an die ambulante Hospizinitiative in Ihrer Nähe und lassen Sie sich informieren. Dann finden Sie die für die richtige Begleitung- und Bewältigungsform. Oft tut es schon gut zu erfahren, dass man mit seinem Schmerz und den Erfahrungen nicht allein steht und einander helfen kann.
Jeder ambulante Hospizdienst und jedes stationäre Hospiz ist auf Unterstützung und bürgerschaftliches Engagement angewiesen. Ganz wichtig ist die finanzielle Unterstützung, denn die Leistungen der Hospizinitiativen werden nicht vollständig von den Kranken- und Pflegekassen getragen. Für Geldspenden werden selbstverständlich Spendenquittungen ausgestellt, die Sie beim Jahresteuerausgleich geltend machen können. Sie können darauf vertrauen, dass alle gespendeten Gelder direkt der Arbeit der Hospizdienste zukommen und damit wesentlich dazu beitragen, dass jeder Betroffene und die Familien unabhängig von deren finanziellen Möglichkeiten versorgt und begleitet werden können.
Wenn sie sich direkt und persönlich einbringen möchten, gibt es in den ambulanten und stationären Einrichtungen viele Möglichkeiten. Ein Ehrenamt ist gesellschaftlich geachtet und wird auch sie bereichern. Bitte sprechen sie uns direkt an wir freuen uns auf jede Unterstützung. Eine weitere, ganz einfache aber sehr wirkungsvolle Unterstützung ist das Interesse an der Hospizarbeit. Wer informiert ist, kann andere informieren und trägt somit dazu bei, dass Palliativ- und Hospizversorgung in der Gesellschaft präsent sind und sich weiter entwickeln.
Wenn Sie in einem ambulanten Hospizdienst oder einem stationären Hospiz ehrenamtlich tätig werden wollen, dann gibt es dafür viele Möglichkeiten. Wichtig ist, dass Sie wissen, warum Sie das tun wollen und auch Unterstützung von der Familie und den Freunden für ihr Engagement bekommen. Vereinbaren Sie doch zunächst einen Gesprächstermin mit dem Koordinator der ehrenamtlichen Helfer. Da werden sie dann auch erfahren, welche Möglichkeiten des Einsatzes es gibt. Wichtig ist auch, dass sie sich Gedanken machen, welche Zeit sie geben wollen und dass Hospizarbeit immer Teamarbeit ist. Wenn Sie gerade erst einen Verlust zu beklagen hatten, dann lassen Sie sich noch bisschen Zeit. Wenn man selbst noch im Bewältigungsprozess ist, kann man anderen nur selten eine Stütze sein.
Und welche Voraussetzungen sollte ich mitbringen?
Sie sollten bereit sein, sich mit den Themen Sterben, Tod, Abschied und Trauer persönlich auseinander zusetzen und sich auf ein Lernen in der Gruppe einzulassen.
Um den vielfältigen Aufgaben und Anforderungen der ehrenamtlichen Tätigkeit gerecht zu werden, erhalten alle ehrenamtlichen Helfer eine Ausbildung. In den Hospizdiensten wird dieser »Befähigungskurs« genannt. Interessierte bekommen bei den Gruppentreffen umfangreiches Hintergrundwissen zu den Themen: Kommunikation, Selbstreflexion, Gesprächsführung, Wahrheit am Krankenbett – aber auch Krankheiten, Todeszeichen, Rituale beim Umgang mit Verstorbenen und Trauerkultur in Deutschland.
Der Befähigungskurs dauert neun Monate und wird von der Anhaltischen Hospiz- und Palliativgesellschaft übernommen, wenn sie sich nach der Ausbildung für mindestens ein Jahr im ambulanten und stationären Hospizdienst engagieren.
Bei den regelmäßigen Treffen der Hospizgruppen, können Erfahrungen ausgetauscht und persönliche Fragen und/oder Probleme in der Gruppe besprochen werden. Dabei wird stets auf die Wahrung der Schweigepflicht geachtet.
Es ist wichtig, dass Sie ein verlässliches Zeitkontingent zur Verfügung stellen können (2-5 Stunden in der Woche).
Akute Krankheitssituationen, Suchtprobleme, aktuelle Verlusterlebnisse, Krisen- und Konfliktsituationen, welche noch nicht ausreichen bearbeitet worden sind, erschweren eine ehrenamtliche Arbeit. Diese kann aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen werden.
Natürlich. Es gibt vielfältige Betätigungsfelder beispielsweise in der Öffentlichkeitsarbeit, bei der Vorbereitung und Durchführung von Festen usw., sich je nach seinen Fertigkeiten und Fähigkeiten in die Arbeit des Amb. und stat. Hospizdienstes einzubringen.
Ein Engagement in unserem Förderkreis hilft auf vielfältige Weise der Arbeit unseres Hospizes.